Spiel- und Hallenbedingungen

Die Wintersaison beginnt zu den jeweils in der Halle ausgehängten Terminen. Es ist bekannt, dass die belegten Zeiten über die ganze Wintersaison reserviert und dass Abbestellungen nicht möglich sind.

Eine reservierte Platzstunde bedeutet grundsätzlich 45 Minuten Spielzeit. Diese kann auch auf 60 Minuten zu bestimmten Tageszeiten festgelegt werden (siehe Anhang)

Die Halle darf nur mit absolut sauberen Tennisschuhen betreten werden. Keine Joggingschuhe! Es darf nur mit sauberen Hallenschuhen mit glatter, heller Sohle gespielt werden, die keinesfalls schon zu Hause, sondern erst in der Umkleidekabine angezogen werden. Sandplatzschuhe auch gereinigt sind nicht zugelassen.

Bälle, welche auf Sandplätzen gespielt wurden, dürfen nicht in der Halle verwendet werden. Speisen und Getränke, außer Wasser/Mineralwasser dürfen nicht in die Halle mitgenommen werden.

Die Platzverteilung wird durch Tennishallenvertrag, Aushang bzw. Zuweisung der jeweils tätigen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen geregelt. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht, da es aus organisatorischen Gründen notwendig sein kann, die Nummer der Plätze anders als im Vertrag genannt zuzuteilen. Ein Weiterspielen auf ungenutzten Plätzen ist untersagt. Sollten nicht gemietete Plätze unberechtigt bespielt werden, wird automatisch der bis zum Ende der nächsten Platzstunde fällige volle Stundenpreis in Rechnung gestellt.

 

Sollte die Zahlung verspätet eingehen, so hat der Mieter keinen Anspruch auf die Stunden, welche er infolge seiner verspäteten oder unvollständigen Zahlung nicht spielen konnte.

Sollte ein Mieter seine gebuchten Mietzeiten nicht wahrnehmen können und er einen Ersatzmieter gefunden hat, auf den der Vertrag umgeschrieben werden muss, wird eine Stornogebühr von € 30,00 erhoben.

Es ist verboten, Säuglinge und Kleinkinder während des Spielbetriebes wegen Verletzungsgefahr in die Halle mitzunehmen.

Aus gegebener Veranlassung lehnen wir jede Verantwortung für irgendwelche Verletzungen von Kindern in der Halle ausdrücklich ab. Eltern haften für Ihre Kinder.

Die Bevollmächtigten des Vermieters üben die Rechte des Hausherren aus. Eine Haftung des Vermieters gegenüber Mietern, Mitspielern und Besuchern der Tennishalle bei Unfällen, Verlusten, Personen-, Sach- und Vermögensschäden jeder Art, innerhalb und außerhalb der Anlage, auch auf den Zufahrten und Parkplätzen, gleich aus welchem Grund, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Haftung bei Verletzungen, Verlusten an Kleidung, Ausrüstung und Wertgegenständen jeder Art sowie Beschädigung oder Entwendung von Fahrzeugen. Die Mieter verpflichten sich, nur Mitspieler oder Besucher mitzubringen, die diese Hallenordnung verbindlich anerkennen.

Sollte die Halle während der Saison für eine Veranstaltung benötigt werden, erhält der Mieter rechtzeitig Nachricht. Die ausgefallenen Stunden werden je nach Wunsch durch Ausgleichsstunden oder Rückvergütung ersetzt. Ausfall durch höhere Gewalt (Strommausfall usw.) geht nicht zulasten des Vermieters.

Im Interesse eines geordneten Spielbetriebs in unserer Tennishalle bitten wir Sie auf strikte Einhaltung der obengenannten Punkte zu achten und bitten hierfür um Ihr Verständnis.

Wir sind stets bemüht, Ihnen optimale Spielbedingungen zu bitten, können aber nicht ausschließen, dass auch bei uns mal Mängel vorkommen. In diesem Fall werden Sie sich bitte an die Hallenaufsicht oder Geschäftsleitung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Spielen 

Ihr TENNIS +SQUASH-CENTER Weinstadt

 

August 2022